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AGB der Spanische Akademie Lübbecke
 

1.- Diese AGB gelten ab 01.10.2022 für alle Veranstaltungen der Spanische Akademie, soweit sich aus diesen AGB nichts anderes ergibt. Frühere AGB gelten dann nicht mehr.


2.- Die Teilnehmer/-innen werden gebeten, sich vor Beginn der Kurse anzumelden. Die Anmeldung (Abschluss eines Teilnehmervertrags) muss grundsätzlich auf dem entsprechenden Vordruck schriftlich erfolgen und ist verbindlich. Telefonische Anmeldungen werden in Ausnahmefällen entgegengenommen, sowie Zusagen in den sozialen Medien sind ebenfalls verbindlich. Die Reihenfolge der Anmeldung entscheidet über die Zulassung zur Teilnahme an den Kursen. Mit der Anmeldung erkennt die Anmeldende/der Anmeldende diese AGB sowie die besonderen Geschäftsbedingungen ausdrücklich an.


3.- Mit Anerkennung der AGB stimmt die Anmeldende/der Anmeldende der Erhebung und Verarbeitung der Personenbezogenen Daten gemäß den folgenden Vorgaben zu.

Die Spanische Akademie erhebt bei Anmeldungen folgende Daten:

-Name, Vorname, Anrede, Anschrift

- Angaben zum Geschlecht

- Geburtsdatum

- Bei Minderjährigen die schriftliche Genehmigung einer/eines Erziehungsberechtigten

- Kommunikationsverbindungen (Mobiltelefon, E-Mail, Telefon)

- Angemeldete Kurse

Die erhobenen Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zur Vertragsverwaltung, effektiven Betreuung der Teilnehmenden und zur Verkürzung des Anmeldevorgangs bei künftigen Anmeldungen verwendet.

Der Teilnehmer/-in erklärt sich damit einverstanden, dass die Spanische Akademie seine personenbezogenen Daten speichern, nutzen und übermitteln darf, soweit dies zur gegenseitigen Erfüllung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses und dessen Abrechnung notwendig ist. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Kursteilnehmer nimmt unmittelbar mit seiner verbindlichen Anmeldung die Datenschutzhinweise für Kursteilnehmer gem. der am 25.05.2018 in Kraft tretenden EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) zur Kenntnis.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der Kontaktdaten dient auch für die Mittelung im Fall von Veranstaltungsausfällen und Veränderungen.

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der E-Mail-Adresse, kann auch zur Werbung genutzt werden. Diese Zustimmung kann jederzeit widerrufen werden.


4.- Anmeldungen sind Verbindlich und Voraussetzung für die Teilnahme an den Kursen der Spanische Akademie. Sie verpflichten auch zur Bezahlung der Teilnahmegebühren. Die Anmeldung erfolgt durch das Ausfüllen des Anmeldungsformular oder gegebenenfalls durch eine Zusage sowohl telefonisch wie auch schriftlich.

Die Kurse sind fortlaufende Kurse, die Anmeldung ist in diesen Fällen verpflichtend, bis man ausdrücklich in Textform, per E-Mail, telefonisch oder mündlich mitgeteilt hat, dass man nicht mehr teilnehmen möchte oder kann. 

Man erhält keine Anmeldebestätigung oder schriftliche Benachrichtigung, lediglich wenn ein Kurs ausfällt, wird eine Mitteilung schriftlich oder telefonisch erfolgen. Wir informieren Sie auch, wenn ein Kurs belegt ist oder verschoben werden muss.

Die Veranstaltungen mit einzelnen Personen findet nach mündlicher Vereinbarung zwischen den Dozenten und der Lernenden statt.

Falls es gewünscht ist, finden die Einheiten in bestimmten Gruppen auch nach Vereinbarung statt.


5.- Das Entgelt wird nach einem Vertragsabschluss und nach Übermittlung der Rechnung, in Bar oder per Überweisung fällig.

Eine Erstattung nicht in Anspruch genommener Einzelleistung ist ausgeschlossen; es besteht kein Anspruch auf Ersatz bei versäumten Veranstaltungsterminen oder Teilen hiervon.

Die Spanische Akademie ist berechtigt, Änderungen für didaktische Optimierungen vorzunehmen, sofern der Kern der Veranstaltung nicht grundlegend verändert wird.

Muss eine Veranstaltungseinheit ausfallen, beispielweise wegen Erkrankung der Dozentin, kann sie nachgeholt werden.
 

6.- Rücktritt: Der/die Vertragspartner/-in kann grundsätzlich vor der Veranstaltung von dem Vertrag zurücktreten.

Ein Rücktritt bedarf in jedem Fall der Schriftform, dabei sind die untengenannten Fristen einzuhalten: Maßgebend ist in allen Fällen das Eingangsdatum des Rücktritts bei der Spanische Akademie.

Ein kostenloser Rücktritt von Kursen, muss bis eine Woche vor Beginn des Kurses erfolgen. Der Rücktritt bis drei Tage vor Kursbeginn hat eine Abmeldegebühr von 20 Euro zur Folge, später ist ein Rücktritt nicht mehr möglich.

Nichterscheinen zur Veranstaltung gilt nicht als Rücktritt und entbindet somit nicht von der Zahlungspflicht.

Bei nicht fristgerechtem Rücktritt ist das volle Entgelt zu zahlen.

Alle Kurse müssen eine Mindestzahl von vier Teilnehmern/-innen erreichen, wird diese nicht erreicht hat die Spanische Akademie das Recht vom Vertrag zurücktreten.

Die Spanische Akademie kann in den Fällen des § 314 BGB aus wichtigem Grunde kündigen.

Statt einer Kündigung kann die Spanische Akademie den/die Teilnehmer/-in auch von mehreren Veranstaltungseinheiten ausschließen.

Die Spanische Akademie kann einen Rücktritt oder eine Kündigung in Textform, per E-Mail, telefonisch oder mündlich erklären.
 

7.- Haftung, Schadenersatzansprüche

Die Teilnahme an Kursen, sowie die Nutzung von Räumlichkeiten und die Besichtigung von der Spanisch Akademie erfolgen auf eigene Gefahr, bei Kindern wird die Übernahme der Haftung durch die Eltern vorausgesetzt. Ein Anspruch aus Unfall-, Vermögens-, Sach- oder Personenschaden gegen die Spanische Akademie besteht nicht. Die Spanische Akademie unterliegt nicht der Aufsichtspflicht.

Auch aus Auskünften und Ausführungen der Lehrkraft können keine Haftungsansprüche abgeleitet werden. Erleidet ein/-e Teilnehmer/-in im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer Veranstaltung der Spanische Akademie, bei der er/sie angemeldet war und die Gebühr bezahlt hat einen Schaden, der nicht durch die Spanische Akademie zu vertreten ist, so ist eine Haftung im Rahmen des gesetzlichen zulässigen ausdrücklich ausgeschlossen.

Schadenersatzansprüche der Vertragspartnerin/des Vertragspartners oder der Teilnehmerin/des Teilnehmers gegen die Spanische Akademie sind ausgeschlossen, außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht bei einer schuldhaften Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

 

8.- Aufrechnung, Abtretung

Das Recht, gegen Ansprüche der Spanische Akademie aufzurechnen, wird ausgeschlossen, es sei denn, dass der Gegenanspruch gerichtlich festgestellt oder von der Spanische Akademie anerkannt worden ist.

Ansprüche gegen der Spanische Akademie sind nicht abtretbar.

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